Keramikinlay - Die zahnfarbenen Keramik-Inlays entsprechen den heutigen ästhetischen Ansprüchen und bieten bei entsprechender Pflege eine längere Haltbarkeit.
Goldinlay - Goldgussfüllungen haben sich seit Jahrzehnten als eine qualitativ sehr hochwertige Restaurationsform bewährt.
Kunststofffüllung - Die entscheidenden Vorteile gegenüber den Versorgungen mit Gold und Amalgam sind die ästhetischen Eigenschaften, außerdem werden durch die Verwendung der Adhäsivtechnik deutlich kleinere Restaurationen möglich.
Amalgamfüllung - Die Amalgamfüllung im Seitenzahnbereich wird aufgrund des Quecksilberanteils kritisch beurteilt. Die mangelhafte Ästhetik der Amalgamfüllung bewegt die Patienten heute dazu, diesen Werkstoff abzulehnen. Eine neue (2010) Sichtweise ergibt sich hierzu aus einem aktuellen Artikel (PDF-Artikel: Quecksilber?)
Ab Juli 2018 dürfen Zahnärzte Amalgam nur noch in Ausnahmefällen bei Schwangeren und Kindern einsetzen. Ein endgültiges Verbot könnte 2030 kommen. Ab 1. Juli 2018 sollen Zahnärzte Amalgam bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten Ausnahmen nutzen, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch. Ein grundsätzliches Verbot ist damit vorerst vom Tisch. Stattdessen wird bis 2020 geprüft, ob Zahnärzte ab 2030 ganz darauf verzichten können.
Der Kompromiss zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedsländern und der Kommission ist Teil eines Pakets zur Umsetzung der sogenannten Minamata-Konvention, die die Nutzung von Quecksilber eindämmen soll. Amalgam gilt dabei besonderes Augenmerk.
Der Stoff dient seit Jahrzehnten als billige und gängige Lösung, um Löcher in den Zähnen zu füllen. Allerdings kommen mit ihm pro Jahr auch bis zu 75 Tonnen Quecksilber in der EU in Umlauf. In Deutschland wird das Füllmaterial zwar weniger angeboten, in anderen EU-Ländern ist es jedoch noch sehr verbreitet.
Für Patienten ungefährlich?
Die EU-Kommission schätzt die Amalgam-Füllungen zwar als für Patienten ungefährlich ein, zumal sie im Mund verkapselt sind. Kritiker äußern jedoch immer wieder Zweifel. Thema sind vor allem Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung und der Entsorgung der Füllungen sowie bei der Verbrennung von Verstorbenen in Krematorien.